№ 147Gründung & Recht

Umsatzsteuer-Voranmeldung einfach erklärt

Monatlich, quartalsweise oder gar nicht? Wie die Umsatzsteuer-Voranmeldung funktioniert, welche Fristen gelten und was die Dauerfristverlängerung bringt.

Kurz gesagt

Mit der Umsatzsteuer-Voranmeldung meldest du dem Finanzamt regelmäßig die eingenommene Umsatzsteuer abzüglich der gezahlten Vorsteuer und überweist die Differenz. Je nach Höhe der Steuer im Vorjahr ist sie monatlich oder vierteljährlich fällig – bis zum 10. des Folgemonats, mit Dauerfristverlängerung einen Monat später. Abgegeben wird elektronisch über ELSTER.

Das Prinzip

Zahllast = Umsatzsteuer aus deinen Rechnungen − Vorsteuer aus deinen Einkäufen

Ist die Vorsteuer höher, bekommst du Geld zurück – etwa nach größeren Investitionen.

Monatlich oder vierteljährlich?

Umsatzsteuer im VorjahrVoranmeldung
über 9.000 €monatlich
bis 9.000 €vierteljährlich
bis 2.000 €Befreiung möglich

Für Neugründungen gilt in den Jahren 2021 bis 2026 eine Erleichterung: Statt pauschal monatlich richtet sich der Rhythmus nach der voraussichtlichen Steuer.

Fristen

  • Abgabe und Zahlung bis zum 10. Tag nach Ablauf des Zeitraums
  • mit Dauerfristverlängerung einen Monat später
  • Monatszahler leisten dafür eine Sondervorauszahlung, die am Jahresende verrechnet wird

Kleinunternehmer

Wer die Kleinunternehmerregelung nutzt, gibt in der Regel keine Voranmeldungen ab.

Ist- oder Soll-Versteuerung

Bei der Soll-Versteuerung entsteht die Steuer mit der Rechnung, bei der Ist-Versteuerung erst mit dem Zahlungseingang. Die Ist-Versteuerung schont die Liquidität und kann für viele kleine Unternehmen beantragt werden – siehe Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.

Typische Fehler

  • Umsatzsteuer als eigenes Geld betrachten – lege sie direkt zurück, siehe Rücklagen für Steuern
  • Vorsteuer aus fehlerhaften Rechnungen ziehen
  • Fristen verpassen – das kostet Verspätungs- und Säumniszuschläge

Dieser Beitrag gibt den Stand Oktober 2026 wieder und ersetzt keine Steuerberatung.

Quellen und weiterführende Links

Stand: 18. Oktober 2026. Gesetze, Förderbedingungen und Plattformregeln ändern sich – maßgeblich ist jeweils die aktuelle Fassung der verlinkten Stelle.

Häufige Fragen

Muss ich auch eine Jahreserklärung abgeben?

Ja. Zusätzlich zu den Voranmeldungen gibt es eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung.

Kann ich die Voranmeldung selbst machen?

Ja, mit ELSTER oder Buchhaltungssoftware. Viele übergeben sie der Steuerberatung.