Mit der Umsatzsteuer-Voranmeldung meldest du dem Finanzamt regelmäßig die eingenommene Umsatzsteuer abzüglich der gezahlten Vorsteuer und überweist die Differenz. Je nach Höhe der Steuer im Vorjahr ist sie monatlich oder vierteljährlich fällig – bis zum 10. des Folgemonats, mit Dauerfristverlängerung einen Monat später. Abgegeben wird elektronisch über ELSTER.
Das Prinzip
Zahllast = Umsatzsteuer aus deinen Rechnungen − Vorsteuer aus deinen Einkäufen
Ist die Vorsteuer höher, bekommst du Geld zurück – etwa nach größeren Investitionen.
Monatlich oder vierteljährlich?
| Umsatzsteuer im Vorjahr | Voranmeldung |
|---|---|
| über 9.000 € | monatlich |
| bis 9.000 € | vierteljährlich |
| bis 2.000 € | Befreiung möglich |
Für Neugründungen gilt in den Jahren 2021 bis 2026 eine Erleichterung: Statt pauschal monatlich richtet sich der Rhythmus nach der voraussichtlichen Steuer.
Fristen
- Abgabe und Zahlung bis zum 10. Tag nach Ablauf des Zeitraums
- mit Dauerfristverlängerung einen Monat später
- Monatszahler leisten dafür eine Sondervorauszahlung, die am Jahresende verrechnet wird
Kleinunternehmer
Wer die Kleinunternehmerregelung nutzt, gibt in der Regel keine Voranmeldungen ab.
Ist- oder Soll-Versteuerung
Bei der Soll-Versteuerung entsteht die Steuer mit der Rechnung, bei der Ist-Versteuerung erst mit dem Zahlungseingang. Die Ist-Versteuerung schont die Liquidität und kann für viele kleine Unternehmen beantragt werden – siehe Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
Typische Fehler
- Umsatzsteuer als eigenes Geld betrachten – lege sie direkt zurück, siehe Rücklagen für Steuern
- Vorsteuer aus fehlerhaften Rechnungen ziehen
- Fristen verpassen – das kostet Verspätungs- und Säumniszuschläge
Dieser Beitrag gibt den Stand Oktober 2026 wieder und ersetzt keine Steuerberatung.
Quellen und weiterführende Links
Stand: 18. Oktober 2026. Gesetze, Förderbedingungen und Plattformregeln ändern sich – maßgeblich ist jeweils die aktuelle Fassung der verlinkten Stelle.
Häufige Fragen
Muss ich auch eine Jahreserklärung abgeben?
Ja. Zusätzlich zu den Voranmeldungen gibt es eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung.
Kann ich die Voranmeldung selbst machen?
Ja, mit ELSTER oder Buchhaltungssoftware. Viele übergeben sie der Steuerberatung.