Die Gewerbesteuer berechnet sich aus dem Gewerbeertrag, der Steuermesszahl von 3,5 % und dem Hebesatz der Gemeinde. Personenunternehmen wie Einzelunternehmen haben einen Freibetrag von 24.500 € und können die Gewerbesteuer weitgehend auf die Einkommensteuer anrechnen. Kapitalgesellschaften haben keinen Freibetrag und keine Anrechnung.
Die Formel
Gewerbesteuer = (Gewerbeertrag − Freibetrag) × 3,5 % × Hebesatz
Der Gewerbeertrag ist im Wesentlichen der Gewinn mit einigen Hinzurechnungen und Kürzungen.
Freibetrag
- Einzelunternehmen und Personengesellschaften: 24.500 €
- GmbH und UG: kein Freibetrag
Ein Rechenbeispiel (Einzelunternehmen)
| Schritt | Betrag |
|---|---|
| Gewerbeertrag | 60.000 € |
| minus Freibetrag | – 24.500 € |
| verbleibend | 35.500 € |
| × Steuermesszahl 3,5 % = Messbetrag | 1.242,50 € |
| × Hebesatz (Beispiel 380 %) | 4.721,50 € Gewerbesteuer |
Der Hebesatz ist von Gemeinde zu Gemeinde verschieden und beträgt mindestens 200 %.
Anrechnung auf die Einkommensteuer
Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften können nach § 35 EStG bis zum 4,0-Fachen des Messbetrags auf ihre Einkommensteuer anrechnen. Bei Hebesätzen bis etwa 400 % wird die Gewerbesteuer so oft weitgehend ausgeglichen – begrenzt durch die tatsächliche Einkommensteuer.
Freiberufler
Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer – siehe Freiberufler oder Gewerbe?.
Vorauszahlungen
Das Finanzamt setzt nach der ersten Steuererklärung Vorauszahlungen fest, die die Gemeinde quartalsweise erhebt. Plane sie in deiner Liquidität ein.
Dieser Beitrag ersetzt keine Steuerberatung.
Quellen und weiterführende Links
- § 11 GewStG – Freibetrag und Steuermesszahl
- § 35 EStG – Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb
Stand: 18. Oktober 2026. Gesetze, Förderbedingungen und Plattformregeln ändern sich – maßgeblich ist jeweils die aktuelle Fassung der verlinkten Stelle.
Häufige Fragen
Wo finde ich den Hebesatz meiner Gemeinde?
Auf der Website der Gemeinde oder beim Steueramt. Er wird von der Gemeinde festgelegt.
Zahlt eine GmbH mehr Gewerbesteuer?
Sie hat keinen Freibetrag und keine Anrechnung auf die Einkommensteuer. Insgesamt hängt die Belastung aber vom Gesamtbild der Steuern ab.