Scheinselbstständig ist, wer als Selbstständiger auftritt, tatsächlich aber wie ein Angestellter arbeitet – weisungsgebunden und in die Organisation des Auftraggebers eingegliedert. Die Folgen treffen vor allem den Auftraggeber: Sozialversicherungsbeiträge können rückwirkend nachgefordert werden. Klarheit schafft das Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung.
Die wichtigsten Kriterien
Für eine Beschäftigung sprechen nach § 7 SGB IV vor allem:
- Weisungen zu Zeit, Ort und Art der Arbeit
- Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers
- kein eigenes unternehmerisches Risiko
- keine eigenen Betriebsmittel
- feste Vergütung unabhängig vom Ergebnis
Für Selbstständigkeit sprechen dagegen mehrere Auftraggeber, eigene Werbung, eigene Arbeitsmittel, freie Zeiteinteilung und unternehmerisches Risiko. Entscheidend ist immer das Gesamtbild der tatsächlichen Zusammenarbeit, nicht nur der Vertrag.
Die Folgen
- Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen für bis zu vier Jahre, bei Vorsatz länger
- Säumniszuschläge
- steuerliche und arbeitsrechtliche Konsequenzen
Statusfeststellung
Mit dem Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV prüft die Deutsche Rentenversicherung auf Antrag, ob eine Beschäftigung oder Selbstständigkeit vorliegt. Wird der Antrag früh gestellt, schafft das Rechtssicherheit für beide Seiten.
Tipps für Selbstständige
- mehrere Auftraggeber anstreben
- eigene Website, eigene Arbeitsmittel, eigene Preise
- Ergebnisse statt Arbeitszeit verkaufen – siehe Abrechnungsmodelle
- keine festen Arbeitsplätze und Dienstpläne beim Auftraggeber
Rentenversicherungspflicht für Selbstständige
Unabhängig davon können bestimmte Selbstständige rentenversicherungspflichtig sein, etwa wenn sie im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber arbeiten und keine eigenen Angestellten haben. Mehr in Versicherungen für Gründer.
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.
Quellen und weiterführende Links
Stand: 18. Oktober 2026. Gesetze, Förderbedingungen und Plattformregeln ändern sich – maßgeblich ist jeweils die aktuelle Fassung der verlinkten Stelle.
Häufige Fragen
Reicht ein guter Freelancer-Vertrag?
Nein. Entscheidend ist, wie die Zusammenarbeit tatsächlich gelebt wird.
Wer stellt den Antrag auf Statusfeststellung?
Auftraggeber und Auftragnehmer können ihn gemeinsam oder einzeln stellen.