Selbstständige sollten die eingenommene Umsatzsteuer vollständig und zusätzlich einen festen Anteil des Gewinns für Einkommen- und Gewerbesteuer zurücklegen – als Faustregel oft 25 bis 40 %, je nach Gewinnhöhe. Gefährlich ist vor allem das zweite Jahr: Dann kommen Nachzahlung für das erste Jahr und Vorauszahlungen für das laufende Jahr gleichzeitig.
Warum Rücklagen so wichtig sind
Im ersten Jahr zahlen viele Gründer noch keine oder geringe Vorauszahlungen. Nach der ersten Steuererklärung folgt die Nachzahlung – und gleichzeitig setzt das Finanzamt Vorauszahlungen für das laufende Jahr und manchmal rückwirkend fest. Wer nichts zurückgelegt hat, gerät schnell in Liquiditätsnot.
Was du zurücklegen solltest
- Umsatzsteuer: 100 % der eingenommenen Umsatzsteuer abzüglich Vorsteuer – sie gehört dem Finanzamt
- Einkommensteuer: ein fester Prozentsatz deines Gewinns
- Gewerbesteuer: bei Gewerbetreibenden zusätzlich, teils anrechenbar – siehe Gewerbesteuer berechnen
- Vorauszahlungen: quartalsweise zum 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember
Faustregeln
| Gewinn | Rücklage für Einkommensteuer (grob) |
|---|---|
| niedrig | eher 15–25 % |
| mittel | eher 25–35 % |
| hoch | eher 35–45 % |
Diese Werte sind grobe Orientierung. Deine Steuerberatung kann den Satz anhand deiner Situation genauer schätzen.
So machst du es praktisch
- ein eigenes Unterkonto für Steuern – siehe Geschäftskonto wählen
- bei jedem Zahlungseingang sofort den Anteil umbuchen
- Vorauszahlungen und Nachzahlungen in der Liquiditätsplanung einplanen
- bei steigendem Gewinn Vorauszahlungen anpassen lassen, statt hohe Nachzahlungen zu riskieren
Kapitalgesellschaften
Bei GmbH und UG zahlt die Gesellschaft Körperschaft- und Gewerbesteuer. Auch hier gilt: Rücklagen bilden und Vorauszahlungen einplanen.
Dieser Beitrag ersetzt keine Steuerberatung.
Quellen und weiterführende Links
Stand: 18. Oktober 2026. Gesetze, Förderbedingungen und Plattformregeln ändern sich – maßgeblich ist jeweils die aktuelle Fassung der verlinkten Stelle.
Häufige Fragen
Kann ich Vorauszahlungen senken lassen?
Ja, wenn dein Gewinn voraussichtlich niedriger ausfällt. Dafür stellst du mit Begründung einen Antrag beim Finanzamt.
Was passiert, wenn ich nicht zahlen kann?
Sprich frühzeitig mit dem Finanzamt. Stundungen oder Ratenzahlungen sind unter Umständen möglich.