№ 151Gründung & Recht

Minijob anmelden: Was Arbeitgeber wissen müssen

Minijobs sind flexibel, aber nicht pflichtenfrei. Verdienstgrenze 2026, Anmeldung bei der Minijob-Zentrale, Abgaben, Mindestlohn und Arbeitszeit im Überblick.

Kurz gesagt

Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung mit einer Verdienstgrenze, die an den Mindestlohn gekoppelt ist – 2026 liegt sie bei 603 € im Monat. Arbeitgeber melden Minijobber bei der Minijob-Zentrale an und zahlen pauschale Abgaben. Auch im Minijob gelten Mindestlohn, Urlaub, Entgeltfortzahlung und die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung.

Die Verdienstgrenze

Die Minijob-Grenze ist dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. Seit dem 1. Januar 2026 liegt der Mindestlohn bei 13,90 € pro Stunde, die Minijob-Grenze bei 603 € im Monat. Gelegentliches, unvorhersehbares Überschreiten ist in engen Grenzen möglich.

Anmeldung

  1. Betriebsnummer beantragen, falls noch nicht vorhanden – siehe Den ersten Mitarbeiter einstellen
  2. Minijobber bei der Minijob-Zentrale anmelden – über die Lohnabrechnung oder das Haushaltsscheck-Verfahren bei Privathaushalten
  3. Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft sicherstellen
  4. Arbeitsvertrag mit den Pflichtangaben abschließen

Abgaben für Arbeitgeber

Im gewerblichen Minijob zahlen Arbeitgeber pauschale Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung, eine Pauschsteuer sowie Umlagen. Zusammen sind das rund 30 % des Verdienstes. Minijobber sind rentenversicherungspflichtig, können sich aber befreien lassen.

Rechte der Minijobber

  • gesetzlicher Mindestlohn
  • bezahlter Urlaub
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
  • Kündigungsschutz nach den allgemeinen Regeln

Arbeitszeit im Blick

Bei 603 € und 13,90 € pro Stunde sind gut 43 Stunden im Monat möglich. Steigt der Stundenlohn, sinkt die mögliche Stundenzahl. Halte Arbeitszeiten fest.

Dieser Beitrag gibt den Stand Oktober 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung.

Quellen und weiterführende Links

Stand: 18. Oktober 2026. Gesetze, Förderbedingungen und Plattformregeln ändern sich – maßgeblich ist jeweils die aktuelle Fassung der verlinkten Stelle.

Häufige Fragen

Was passiert, wenn die Grenze dauerhaft überschritten wird?

Dann liegt kein Minijob mehr vor, sondern eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung – etwa im Übergangsbereich mit reduzierten Arbeitnehmerbeiträgen.

Dürfen Minijobber mehrere Minijobs haben?

Mehrere gewerbliche Minijobs werden zusammengerechnet. Neben einer Hauptbeschäftigung ist ein Minijob in der Regel abgabenfrei für den Beschäftigten möglich.