Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge – Unternehmensanteile können dann an eine Erbengemeinschaft fallen, die sich einigen muss. Ein Testament legt fest, wer das Unternehmen weiterführt, wie andere Erben ausgeglichen werden und wie Steuern gestaltet werden. Es muss zum Gesellschaftsvertrag passen und regelmäßig überprüft werden.
Das Problem der gesetzlichen Erbfolge
Hinterlässt ein Unternehmer kein Testament, erben Ehepartner und Kinder gemeinsam. In der Erbengemeinschaft müssen wichtige Entscheidungen gemeinsam getroffen werden – Streit kann das Unternehmen lähmen.
Was ein Unternehmertestament regeln sollte
- Nachfolge: Wer übernimmt die Unternehmensanteile?
- Ausgleich: Wie werden Erben ohne Unternehmensanteil fair bedacht?
- Testamentsvollstreckung: etwa bis Kinder erwachsen sind
- Pflichtteile: Ansprüche von Kindern, Ehepartnern und unter Umständen Eltern berücksichtigen
- Steuern: Freibeträge und Verschonungsregeln für Betriebsvermögen nutzen
Testament und Gesellschaftsvertrag
Der Gesellschaftsvertrag kann regeln, wer Anteile erben darf – etwa nur Familienmitglieder oder Mitgesellschafter. Passt das Testament nicht dazu, entstehen teure Konflikte. Mehr in Gesellschaftervertrag.
Steuern im Blick
Kinder haben pro Elternteil einen Freibetrag von 400.000 €, Ehepartner von 500.000 €. Für Betriebsvermögen gibt es unter Bedingungen weitreichende Verschonungen. Ein gemeinschaftliches Ehegattentestament, bei dem zuerst der Partner alles erbt, kann Freibeträge der Kinder ungenutzt lassen – das sollte steuerlich geprüft werden.
Form
Ein Testament muss eigenhändig geschrieben und unterschrieben oder notariell errichtet werden. Bei Unternehmern ist eine notarielle Gestaltung mit Beratung oft sinnvoll.
Regelmäßig überprüfen
Heirat, Kinder, neue Gesellschafter, Unternehmensverkauf, Steuerreformen: Prüfe dein Testament alle paar Jahre. Das große Ganze der Übergabe zeigt Unternehmensnachfolge in der Familie.
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
Quellen und weiterführende Links
Stand: 18. Oktober 2026. Gesetze, Förderbedingungen und Plattformregeln ändern sich – maßgeblich ist jeweils die aktuelle Fassung der verlinkten Stelle.
Häufige Fragen
Reicht ein handschriftliches Testament?
Formal ja, wenn es vollständig eigenhändig geschrieben und unterschrieben ist. Bei Unternehmensvermögen ist fachliche Beratung dringend zu empfehlen.
Kann ich Kinder enterben?
Kinder haben in der Regel einen Pflichtteilsanspruch. Durch Gestaltung und Verzichtsverträge lässt sich das nur begrenzt beeinflussen.