№ 203Familie, Vermögen & Bildung

Kinder am Unternehmen beteiligen: Möglichkeiten und Grenzen

Kinder früh beteiligen kann Steuern sparen und die Nachfolge vorbereiten. Welche Wege es gibt und was bei Minderjährigen gilt.

Kurz gesagt

Kinder können über Schenkung von Anteilen, Familiengesellschaften oder Beteiligungen an einer Holding früh am Familienvermögen beteiligt werden. Das kann Freibeträge mehrfach nutzen und die Nachfolge vorbereiten. Bei Minderjährigen sind oft ein Ergänzungspfleger und eine familiengerichtliche Genehmigung nötig – und Eltern behalten über Vorbehalte die Kontrolle.

Warum Kinder früh beteiligen?

  • Freibeträge von 400.000 € pro Elternteil und Kind lassen sich alle zehn Jahre neu nutzen
  • künftige Wertsteigerungen entstehen bereits beim Kind
  • Kinder wachsen in Verantwortung hinein
  • die Nachfolge wird schrittweise vorbereitet

Mögliche Wege

  1. Schenkung von Geschäftsanteilen an der Betriebs- oder Holding-GmbH
  2. Familiengesellschaft zur Bündelung von Vermögen, etwa als GbR oder KG
  3. Beteiligung an einer Holding – siehe Holding gründen
  4. Stille Beteiligung oder Unterbeteiligung

Kontrolle behalten

Eltern können sich bei Schenkungen Rechte vorbehalten, etwa einen Nießbrauch an den Erträgen, Stimmrechtsvollmachten oder Rückforderungsrechte für bestimmte Fälle. So bleibt das Unternehmen handlungsfähig.

Besonderheiten bei Minderjährigen

  • Eltern können bei Verträgen mit ihren Kindern oft nicht selbst für das Kind handeln – dann ist ein Ergänzungspfleger nötig.
  • Viele Geschäfte, etwa Beteiligungen an Erwerbsgeschäften, brauchen eine Genehmigung des Familiengerichts.
  • Gesellschaftsverträge sollten Regeln für minderjährige Gesellschafter enthalten.

Fallstricke

  • verdeckte Schenkungen durch unangemessene Gewinnverteilung
  • fehlende Genehmigungen machen Verträge unwirksam
  • Kinder werden mit 18 voll verfügungsberechtigt – Regeln zum Umgang mit Vermögen frühzeitig vereinbaren

Werte mitgeben

Beteiligung ist mehr als Steuerplanung. Wer Kinder einbindet, gibt auch Wissen und Werte weiter – siehe Familienverfassung und Kindern Unternehmergeist mitgeben.

Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Quellen und weiterführende Links

Stand: 18. Oktober 2026. Gesetze, Förderbedingungen und Plattformregeln ändern sich – maßgeblich ist jeweils die aktuelle Fassung der verlinkten Stelle.

Häufige Fragen

Ab welchem Alter kann ein Kind beteiligt werden?

Grundsätzlich in jedem Alter. Bei Minderjährigen sind aber besondere Verfahren und Genehmigungen zu beachten.

Verliere ich durch die Schenkung die Kontrolle?

Nicht zwingend. Mit Vorbehalten wie Nießbrauch, Stimmrechtsregelungen und Rückforderungsrechten lässt sich die Kontrolle weitgehend sichern.