KI-Bilder dürfen im Marketing grundsätzlich genutzt werden, wenn die Bedingungen des KI-Anbieters das erlauben. Rein maschinell erzeugte Bilder sind in Deutschland in der Regel nicht urheberrechtlich geschützt – du kannst sie also auch selbst kaum schützen. Vorsicht gilt bei echten Personen, Marken und täuschend echten Darstellungen, für die Kennzeichnungspflichten gelten können.
Urheberrecht an KI-Bildern
Urheberrechtlich geschützt sind persönliche geistige Schöpfungen (§ 2 UrhG). Ein Bild, das ohne nennenswerten menschlichen Gestaltungsanteil von einer KI erzeugt wurde, erfüllt das in der Regel nicht. Folge: Andere dürfen ein solches Bild unter Umständen ebenfalls verwenden.
Nutzungsbedingungen der Anbieter
Prüfe, ob der KI-Dienst die kommerzielle Nutzung erlaubt und welche Einschränkungen gelten. Die Bedingungen unterscheiden sich je nach Anbieter und Tarif.
Echte Personen
Bilder, die echte, erkennbare Personen zeigen oder nachahmen, berühren das Recht am eigenen Bild (§ 22 Kunsturhebergesetz) und das Persönlichkeitsrecht. Ohne Einwilligung ist das tabu – erst recht bei Prominenten oder in Werbung.
Marken und Werke Dritter
Logos, Figuren oder erkennbare Werke anderer haben in deinen Werbebildern nichts zu suchen, auch wenn die KI sie erzeugt.
Kennzeichnung
Der EU AI Act sieht Transparenzpflichten für täuschend echte, künstlich erzeugte Inhalte vor. Auch Plattformen wie Instagram verlangen teils Kennzeichnungen für realistische KI-Inhalte. Im Zweifel: transparent kennzeichnen.
Gute Praxis
- Nutzungsbedingungen des Anbieters prüfen
- keine echten Personen, Marken oder fremden Werke nachbilden
- realistische KI-Bilder kennzeichnen
- für Personal Branding auf echte Fotos setzen – Vertrauen entsteht durch Echtheit, siehe Das Personal-Branding-Fotoshooting
Mehr zu KI-Inhalten in KI für Texte und Content.
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.
Quellen und weiterführende Links
- § 2 UrhG – Geschützte Werke
- § 22 KunstUrhG – Recht am eigenen Bild
- Verordnung (EU) 2024/1689 – KI-Verordnung (AI Act), EUR-Lex
Stand: 18. Oktober 2026. Gesetze, Förderbedingungen und Plattformregeln ändern sich – maßgeblich ist jeweils die aktuelle Fassung der verlinkten Stelle.
Häufige Fragen
Kann ich ein KI-Bild als Logo schützen lassen?
Urheberrechtlich kaum. Als Marke kann ein Logo aber unter Umständen eingetragen werden, wenn es unterscheidungskräftig ist – siehe Marke anmelden.
Muss ich jedes KI-Bild kennzeichnen?
Nicht jedes. Kennzeichnungspflichten betreffen vor allem täuschend echte Darstellungen. Plattformregeln können strenger sein.